Ob du Hochschulreife besitzt oder einen mittleren Bildungsabschluss, den Hauptschulabschluss oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hast – für eine Ausbildung zum Schreiner bzw. zur Schreinerin ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Das 1. Lehrjahr ist das sog. Berufsgrundschuljahr. Dieses verbringst du, abgesehen von einem mindestens zweiwöchigen Praktikum in deinem Ausbildungsbetrieb, an der Berufsschule. Dort werden dir die „Basics“ des Berufs vermittelt.
Dazu gehören u.a.,
Daneben darfst du auch schon erste eigene, kleine Projekte umsetzen.
Im 2. Lehrjahr geht es dann endlich in die Werkstatt. Du bist nun vier Tage pro Woche in deinem Ausbildungsbetrieb und nur noch einen Tag in der Berufsschule.
Im Betrieb lernst du alles über den Bau von u.a. Möbeln, Türen, Fenstern und die verschiedenen Arten der Oberflächenbehandlung.
Außerdem u.a.,
Im 3. Lehrjahr bist du weiterhin einen Tag in der Berufsschule und vier Tage im Betrieb. Du kannst inzwischen selbstständig Möbel und andere Objekte für den Innenausbau bzw. den Baubereich herstellen. Bei der Arbeit in der Werkstatt kannst du deine neuen Kenntnisse weiter vertiefen, lernst Montage- und Demontagearbeiten durchzuführen sowie Erzeugnisse zu warten und instand zu halten. Und das wichtigste: Du arbeitest an deinem Gesellenstück, mit dem du deine Fähigkeiten unter Beweise stellen kannst und das du von der ersten Skizze über die Planung, Konstruktion und Fertigung eigenverantwortlich herstellst.
Weitere und ausführlichere Informationen zum Berufsbild des Schreiners findest du u.a. auf www.schreiner.de und unter www.berufenet.arbeitsagentur.de
Nach deiner Ausbildung hast du dann natürlich die Möglichkeit, noch weiter zu lernen: Die Meisterschule, verschiedene Fach-und Speziallehrgänge zu bestimmten Tätigkeitsfeldern oder auch ein Studium an der Fachhochschule sind nur einige der Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln.
Fragen? Fragen!